Truppmann Teil 1 + 2 (Grundausbildung):

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Truppmann Teil 1:
Standort: Kreisebene; verschiedene Feuerwehren
Dauer: 75 h
Voraussetzungen: Mitglied der Einsatzabteilung
Zu Beginn jeder Feuerwehrkarriere steht die Ausbildung Truppmann Teil 1, auch Grundausbildung genannt. Die Ausbildung behandelt die Grundlegenden Tätigkeiten in Einsätzen und wird auf Kreisebene innerhalb eines Monats (Abends und Wochenende) oder innerhalb einer Woche (ganztägig) durchgeführt. Im Anschluss sind die Einsatzkräfte berechtigt, im Alarmfall mit auszurücken.

Truppmann Teil 2:
Standort: Kreisebene; verschiedene Feuerwehren/eigene Feuerwehr
Dauer: 40 h pro Jahr
Voraussetzungen: Truppmann Teil 1
Die Ausbildung Truppmann Teil 2 sieht vor allem eine zweijährige Lernphase in der eigenen Wehr vor, um an Übungen teil zu nehmen, Einsatzerfahrung zu sammeln und die Struktur der Feuerwehr kennen zu lernen. In diesen zwei Jahren können neben dem Sprechfunker- und Atemschutzlehrgang auch Weiterbildungen mit den Schwerpunkten technische Hilfeleistung und Höhenrettung im Landkreis besucht werden. Diese Weiterbildungen belaufen sich meist auf einen 8 stündigen Samstagskurs.


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